Dänemarks Hundegesetz

Hundegesetz - Hund mit Richter-Hammer

Für die meisten Urlauber reicht es zu wissen, welche Dokumente bzw. Impfungen für die Einreise mit Hund nach Dänemark nötig sind. Wer sich an frühere Diskussionen um die weitergehende Hundegesetze Dänemarks erinnert, findet hier einige rechtliche Aspekte, die durch die Überarbeitung des Gesetzes im Jahr 2014 angepasst wurden.

Besser für Streuner – das überarbeitete Feld- und Wege-Gesetz

Bis 2014 in der Kritik stand das daraufhin überarbeitete dänische Feld- und Wegegesetz. Das Gesetz aus dem 19. Jahrhundert galt in seiner bisherigen Form als überholt. Es erlaubte den Abschuss von streunenden Hunden und Katzen auf dem eigenen Grundstück, wenn der Besitzer im Voraus gewarnt wurde. War der Tierhalter unbekannt, genügte früher auch eine Warnung in der Lokalpresse mit einer kurzen Beschreibung des wiederholt streunenden Tieres.

Die Änderung im Feld- und Weggesetz zum 1. Juli 2014 sieht vor, dass es Grundbesitzern nicht länger erlaubt ist, auf einen Hund zu schießen, der auf ihrem Land herum streunt. Hundebesitzer riskieren allerdings ein Bußgeld von bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden Grundstück angetroffen wird. Bei Gefahr für Leib und Leben eines Menschen oder eines anderen Tieres, soll ein Abschuss des aggressiven Hundes allerdings weiterhin möglich sein.

Gesetzliche Verbesserungen für Hundehalter, deren Vierbeiner durch Beißattacken aufgefallen sind

Schwerwiegende Vorfälle mit Hunden können laut dem dänischen Hundegesetz unabhängig von der Hunderasse in Dänemark von der Polizei sanktioniert werden. So beispielsweise, wenn der Hund einen anderen Hund oder einen Menschen angreift, erhebliche Schäden verursacht oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist. In diesem Fall kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen. Vor 2014 hätte die Polizei mit dem damals geltenden Gesetz in Extremfällen über eine Einschläferung des Tieres entscheiden können.

Hundehalter, deren Vierbeiner durch Beißattacken aufgefallen sind und deshalb eingeschläfert werden sollen, können durch die geänderten Bestimmungen einen Experten zur Begutachtung hinzuziehen. Dieser Sachverständige soll entscheiden, ob der Vorfall so schwerwiegend gewesen ist, dass das Tier getötet werden müsse.

Auch wenn das frühere Gesetz nie mit solch drastischen Sanktionen für die Hunde von Touristen angewendet worden ist, wurde die Anpassung des Gesetzes entsprechend von vielen Seiten begrüßt. Das existierende Verbot gegen 13 „Listenhund„-Hunderassen bleibt allerdings weiterhin bestehen.

Siehe auch: Dänemark-Einreisebestimmungen mit HundListenhunde Transitregeln

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Vorsicht mit Listenhunden und aggressiven Hunden

Die Einfuhr einer Reihe von „Listenhund“-Rassen nach Dänemark ist laut dem dänischen Hundegesetz nicht erlaubt:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac
  • dies gilt ebenso für Kreuzungen zwischen diesen Hunderassen.

Achtung: Dabei kann es bereits ausreichen, wenn ein Hund äußerlich einer Listenhund-Rasse ähnelt. Die Hundebesitzer müssen den Beweis erbringen, dass ihr Hund nicht dieser Hunderasse angehört. Dies ist bei Mischlingen ohne Stammbaum und Zuchtunterlagen allerdings fast nicht zu leisten.

Mit einem Eintrag einer „ungefährlichen Hunderasse im Heimtierpass haben Sie aber schon ein sehr gutes Argument.

Das dänische Außenministerium schreibt auf seiner Website zu dem Thema:

„In der Praxis ist es die dänische Polizei, die die Regeln des Hundegesetzes umsetzt. Bestehen Zweifel, inwiefern ein Hund einer verbotenen Rasse oder einer Kreuzung dieser angehört, kann die dänische Polizei nach Dokumenten bzgl. der Rasse oder des Typs des Hundes verlangen. Bringen Sie deswegen Dokumente zur Rasse des Hundes mit – beispielsweise ein Stammbuch, eine Stammtafel oder Erklärungen zur Abstammung des Tieres. Diese Erklärungen können nicht allein auf einer Einschätzung des Aussehens und des Betragens des Hundes basieren. Im Gegenteil geht es um die Klärung bezüglich der familiären Abstammung des Hundes. Es ist nicht notwendig, dass die Erklärungen von Fachpersonal wie beispielsweise Tierärzte ausgearbeitet wurden.“

Es ist zu beachten, dass die oben genannten Dokumente Beispiele sind. Auch andere Formen der Dokumentation können nach konkreter Einschätzung ausreichend sein – wie zum Beispiel Registrierungsnachweise, entsprechende Informationen im Hundeausweis, etc.“

Quelle: tyskland.um.dk/de (externer Link).

Dänemark nur zur Durchreise – Transitregeln im Hundegesetz

Für den Transit in ein anderes Reiseland ist der Transport eines Hundes der oben genannten Listen-Hunderassen übrigens erlaubt. Der Transport darf jedoch nicht in Dänemark unterbrochen werden.

Hundebesitzer, die Exemplare solcher Hunde bereits länger als seit dem 17. März 2010 besitzen, müssen nach Informationen der dänischen Botschaft Ihren Hund auf der Straße und auf Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer max. 2 Meter langen Leine führen. Der Hund müsse zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Auch muss der Besitzer des Hundes die Hunderasse bzw. den Typ ebenso wie den Zeitpunkt der Anschaffung dokumentieren können.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Vergewissern Sie sich bitte bei Bedarf vor Antritt der Reise über eventuell neue Detailregelungen zu Einreise / Transit von Hunden. Wenn Sie Detailfragen zu diesen Themen über die oben verlinkten Infos hinaus haben, sollten Sie im Zweifel die dänische Botschaft in Deutschland kontaktieren, um beruhigter in den Urlaub fahren zu können. Die Kontaktdaten finden Sie direkt auf der Homepage:
tyskland.um.dk/de/