- Sie benötigen für den Ferienhaus-Urlaub in Dänemark mit Hund einen gültigen Europäischen Heimtierausweis. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Besitzers und die Einträge eines Tierarztes über eine gültigen Tollwutimpfung und ggf. sonstige Impfungen.
- Bei der Dänemark Einreise mit Hund muss eine aktuell noch gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden können. Sie sollte laut Einreisebestimmungen mindestens 28 Tage vor der Einreise für den Urlaub mit Hund nach Dänemark erfolgt sein, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurde.
- Für Welpen, die vorher geimpft wurden, gilt die Impfung drei Monate. Für länger als ein Jahr gültige Impfungen bei ausgewachsenen Hunden befragen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Tierarzt für einen eindeutigen und gültigen Eintrag im Heimtierpass.
- Hunde müssen für die Einreise EU-weit mit einem unter der Haut implantierten elektronischen Chip (früher: Tätowierung) gekennzeichnet sein. Das hat auch ganz praktische Vorteile der schnellen Identifikation im Falle, dass Ihr Hund entlaufen sollte.
Hunde ohne Chip oder sonstiger eindeutigen Kennzeichnung werden von in Dänemark von den örtlichen Behörden meist per Verlustanzeige in einer lokalen Zeitung veröffentlicht. Bereits ab drei Tagen nach Erscheinen kann das Tier an ein Tierinternat (Tierheim) weitergegeben werden.
Dänische Einreisebestimmungen beachten: Nicht alle Hunderassen dürfen einreisen
Eine Reihe von „Listenhunden“ und Kreuzungen dieser Hunderassen ist die Einreise nach Dänemark nicht erlaubt. Mehr Infos hierzu sowie Feld- und Wege-Gesetz und den Schutz vor Beißattacken siehe „Mehr zum Hundegesetz in Dänemark„.
(Alle Angaben ohne Gewähr)